Wohnungsüberbauung am Strandweg in Burgdorf
Die Herrmann Immobilien AG, Burgdorf, veranlasste im 2006 einen Projektwettbewerb auf Einladung. Ziel war die Schaffung von Wohnraum am Strandweg in Burgdorf. Das Areal umfasst ca. 16 000 m2 und bietet Raum für 80 bis 100 Wohnungen. Es grenzt auf der nordöstlichen Seite an den Waldstreifen längs der Emme, bzw. auf der nordwestlichen Seite an den Bahndamm der SBB und bietet grossenteils attraktive Sichtverbindungen zu den Gysnauflüe, zum Schloss und zur Stadtkirche, sowie Fernsicht zum Jura. Die öffentlichen Verkehrsmittel, Schulen, Einkaufsgeschäfte sowie die Altstadt sind in wenigen Minuten zu Fuss erreichbar. Die Emme als Naherholungsbereich liegt sozusagen vor der Haustüre. Die Wohnsiedlung soll – durch städtebauliche und architektonische Qualität – zur guten und gefragten Adresse in Burgdorf werden.
Der Planungszweck der Zone mit Planungspflicht besteht in der Umnutzung der Gärtnereiareale in eine Wohnüberbauung mit höherer Dichte. Die besonderen Anforderungen bestanden in der Ermittlung einer städtebaulich angemessenen Dichte und Geschosszahl einerseits, und Massnahmen zum Lärmschutz gegenüber der Bahnlinie andererseits.
Diese zehn Wettbewerbsprojekte und vor allem der mit dem ersten Preis bedachte Vorschlag wurden diesen Ansprüchen in hohem Masse gerecht. Infos zum Projektwettbewerb im 2006
Nachfolgend erfahren Sie mehr über die gesamten Planungs-, Bau- und Verkausunterlagen der Strandweg Überbauung in Burgdorf. Verkaufsdokumentation, Wohnungsbeschriebe, Grundrisse, Standort
Auftraggeberin, Wettbewerbssekretariat
Auftraggeberin des abgeschlossenen Architekturwettbewerbs war die Herrmann Immobilien AG mit Sitz in Burgdorf. Die Auftraggeberin betraute mit der Durchführung des Wettbewerbes ihren Treuhänder Jürg Hirschi, Architektur+Baumanagement Consulting Services, Muri/BE, welcher das Architekturbüro Beat Tschanz, Bern, mit den Sekretariatsarbeiten beauftragt hat.
Verfahren
Für die Durchführung des Verfahrens ist die Ordnung 142 des Schweizer Ingenieur- und Architektenvereins (sia) für Architektur- und Ingenieurwettbewerbe, Ausgabe 1998, verbindlich. Im vorliegenden Fall handelt es sich um einen Projektwettbewerb im Einladungsverfahren. Der Wettbewerb erfolgte unter Wahrung der Anonymität.
Feste Entschädigung und Summe für Auszeichnungen
Insgesamt standen CHF 130 000 plus MWST zur Verfügung. Für jedes zur Beurteilung zugelassene Projekt, das heisst für alle 10 Projekte, wird eine feste Entschädigung von CHF 8 000 ausgerichtet. Der Rest von CHF 50 000 stand dem Preisgericht zur Ausschüttung von Preisen und Ankäufen zur Verfügung.